








In Sachen außerordentliches Kündigungsrecht des Internet- und Telefonanschlusses aufgrund Umzuges ist eine Rechtsprechungsänderung eingetreten.
Der BGH entscheid in seinem Urteil vom 11. 11. 2010 (III ZR 57/10), dass nicht etwa deshalb ein Grund zur Kündigung eines (eigentlich mit einer längeren Vertragslaufzeit behafteten) DSL-Anschlusses vorliegt, weil der Inschlussinhaber seinen Wohnort wechselt.
Dies gilt nach dem BGH auch dann, wenn an dem neuen Wohnort ein DSL-Anschluss des Anbieters nicht verfügbar ist. Ein Umzug, gleich aus familiären oder aus beruflichen Gründen, rechtfertige keine vorzeitige Vertragsbeendigung. Danch trägt derjenige, der längerfristig einen solchen Vertrag abschließt, auch das Risiko, welches aufgrund von Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen vorhanden ist.
In dem zu entscheidenen Fall war vom Vertraginhalt auch die Lieferung eines WLAN-Sticks und eines Routers mit umfasst.
Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass Anschlussanbieter (wie ALICE, ARCOR, 1 & 1, FREENET) in Zukunft nicht mehr bereit sind, beim Umzug eines Kunden dessen DSL-Vertrag vorzeitig zu beenden.
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