








Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Werk "Happiness" (Album) der Künstlergruppe Hurts ab. Unserer Kanzlei liegt eine solche Abmahnung, mit welcher die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Zahlung von 956,00 EUR gefordert werden, zur Bearbeitung vor.
Auf insgesamt 20 Seiten soll dem Abgemahnten vor Augen geführt werden, dass die behaupete Urheberrechtsverletzung dokumentiert wurde, ein Auskunftsanspruch zu dem Internetanschluss des Abgemahnten geführt hat, dieser für die Verletzung haftet und die Ansprüche auf Unterlassungskostenerstattung und Schadensersatz bestehen.
Wir können die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung der geforderten Summe nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt empfehlen. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird ein Vertrag geschlossen, mit dem sie sich 30 Jahre binden. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag versprechen Sie, soweit die vorformulierten Unterlassungserklärung abgegeben wird, die Zahlung einer Vertragsstrafe in nicht unerheblicher Höhe. Dass im Streitfall zuständige Landgericht ist erst ab einem Streitwert von mehr als 5000 € zuständig.
Darüber hinaus müsste zunächst geprüft werden, ob der behauptete Verstoß tatsächlich über den Internetanschluss des Abgemahnten begangen worden ist. Denn unter Umständen besteht die Möglichkeit mittels technischer Hilfen nachzuweisen, dass der Vorwurf der täterschaftlichen Begehung unbegründet ist.
Auch die Zahlung der geforderten 956,00 EUR sollte keinesfalls vorschnell erfolgen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dieser Betrag in gewissen Fällen ganz erheblich reduziert werden kann, selbst wenn dem Grunde nach ein Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch besteht.
Gern können Sie sich in dieser Angelegenheit mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.
Nutzen sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Fax, email oder nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular. Der bearbeitende Anwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und ihnen seiner Einschätzung sowie einen möglichen Lösungsweg aufzeigen.
Kommt es zu einer Mandatierung unserer Kanzlei, so erledigen wir die kompletten außergerichtlichen Schriftverkehr zu einem Pauschalpreis.
Diejenigen Abgemahnten, die eine Rechtsverteidigung weder selbst bewerkstelligen können noch das Geld für einen Anwalt haben, können unter Umständen Beratungshilfe beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.