








Unsere Kanzlei in Rostock hat eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH zur Bearbeitung vorliegen. Gegenständlich ist das Musikalbum "Congratulations" der Künstlergruppe MGMT.
Auf vielen Seiten behauptet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer dass der Urheberrechtsverstoß dokumentiert, über einen Auskunftsanspruch der Internetanschluss des Abgemahnten ermittelt wurde und dieser für die Verletzung einzustehen hat. Schließlich wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei eine solche vorformulierte Unterlassungserklärung dem Abmahnschreiben bereits beigefügt ist. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert, einen pauschalierten Betrag zur Erledigung der gesamten Angelegenheit in Höhe von insgesamt 956,00 EUR zu zahlen.
Wir können nicht empfehlen, die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Anwalt zu unterzeichnen. In vielen Fällen sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Daher würde sich der Unterzeichnende zu mehr verpflichten, als er notwendigerweise muss.
Und bedenkenswert ist, dass durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt, der Wirkung für die kommenden 30 Jahre entfaltet. Allein wegen der überaus großen Reichweite einer solchen Erklärung empfiehlt sich daher schon die Hinzuziehung eines Anwaltes.
Mit anwaltlicher Hilfe kann, unserer Erfahrung nach, auch eine Reduzierung des geforderten Betrages zur Erledigung der Angelegenheit erreicht werden. Dabei wird es aber auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen so dass nicht ohne weiteres auf pauschale Ratschläge im Internet vertraut werden sollte.
Gern können Sie sich in dieser Angelegenheit mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Sie erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Nutzen sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Fax, email oder nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular. Der bearbeitende Anwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und ihnen seiner Einschätzung sowie einen möglichen Lösungsweg aufzeigen.
Kommt es zu einer Mandatierung unserer Kanzlei, so erledigen wir die kompletten außergerichtlichen Schriftverkehr zu einem Pauschalpreis.
Diejenigen Abgemahnten, die eine Rechtsverteidigung weder selbst bewerkstelligen können noch das Geld für einen Anwalt haben, können unter Umständen Beratungshilfe beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.