








Unserer Kanzlei in Rostock liegt eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co. vor. Abgemahnt wird darin das Filmwerk Twilight - Biss zum Morgengrauen.
Die umfangreiche Abmahnung enthält dabei einen Ermittlungsdatensatz, aus welchem sich ergeben soll, dass zu der Zeit der Protokollierung eine von dem Abgemahnten genutzte IP-Adresse im Internet genutzt wurde. Weiter wird in der Abmahnung ausgeführt, dass über einen Auskunftsanspruch bei dem Provider die Zuordnung zu dem Anschluss des Abgemahnten erfolgte.
Die Abmahnung enthält die Forderung auf Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Weiter wird zur Erledigung der Sache ein Gesamtbetrag von 956,00 EUR gefordert.
Abgemahnten ist zu raten, nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vielmehr sollte eine, auf dem Gebiet des Urheberrechts arbeitende Rechtsanwaltskanzlei mit der Überprüfung der Forderungen beauftragt werden.
Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen, der 30 Jahre lang bindet. Die rechtlichen Konsequenzen sollten keinesfalls unterschätzt werden, sie zu überblicken ist rechtlichen Laien vielfach nicht möglich. Meist sind die mit der Unterlassungserklärung verbundenen Forderungen auch zu weit gefasst. Unsere Rechtsanwaltskanzlei kann im konkreten Einzelfall überprüfen, ob und inwieweit eine Modifizierung der Unterlassungserklärung sinnvoll ist. So kann beispielsweise der Inhalt einer solchen Erklärung weitgehend beschränkt werden, ohne den Anspruch des Rechteinhabers auf Abgabe einer Unterlassungserklärung zu vereiteln. Ob jedoch eine solche Modifizierung sinnvoll ist wird in aller Regel nur einen Anwalt für sie klären können. Von pauschalen Hinweisen im Internet ist aus anwaltlicher Sicht jedenfalls ebenso zu warnen wie vor der unüberlegten Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche.
Die anwaltliche Praxis zeigt, dass auch der geforderte Gesamtbetrag zur Erledigung der Angelegenheit vielfach gemindert werden kann. Jedoch kommt es auch hier zunächst auf den jeweiligen Einzelfall an.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Nutzen sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Fax, email oder kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular. Der bearbeitende Anwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen seine Einschätzung sowie einen möglichen Lösungsweg aufzeigen.
kommt es zu einer Mandatierung unserer Kanzlei, so erledigen wir die kompletten außergerichtlichen Schriftverkehr zu einem Pauschalpreis.
Diejenigen Abgemahnten, die eine Rechtsverteidigung weder selbst bewerkstelligen können noch das Geld für einen Anwalt haben, können unter Umständen Beratungshilfe beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.