








Die Regensburger Kanzlei Dr. Johannes Rübenach mahnt derzeit für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Angline" der Künstlergruppe Groove Coverage ab. Das in Rede stehende Werk soll sich dabei auf dem Sampler "Welcome to the Club 22" befunden haben.
Über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch sei man an die Anschlussdaten des Abgemahnten gelangt. Der Abgemahnte hafte zunächst auf Beseitigung der Störung und Unterlassung. Zur Erfüllung dieser Ansprüche wird die Entfernung der betreffenden Datei von dem Computer sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist gefordert.
Die Abmahnung enthält hierbei, wie dies regelmäßig der Fall ist, bereits ein Formular einer solchen Unterlassungserklärung. Wir können zur Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung, ohne die vorherige Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, nicht raten.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldeingeständnis, welches nicht notwendigerweise abgegeben werden sollte und weiterhin die Anerkennung von Zahlungsansprüchen. Bedeutsam ist weiterhin, dass mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung letztlich der Abschluss eines Unterlassungsvertrages gewünscht wird, der eine verpflichtende Wirkung für 30 Jahre entfaltet. Auch diese zeitliche Reichweite sollte stets vor der Unterzeichnung bedacht werden.
Ob die Zahlungsansprüche dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind, sollte ebenfalls Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Die Erfahrung zeigt, dass die begehrten Zahlungsansprüche mit anwaltlicher Hilfe vielfach reduziert werden können. Auch in diesem Punkt können Sie gern auf die Kompetenz unserer Kanzlei zurückgreifen.
Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Nutzen sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Fax, email oder kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular. Der bearbeitende Anwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen seine Einschätzung sowie einen möglichen Lösungsweg aufzeigen.
Kommt es zu einer Mandatierung unserer Kanzlei, so erledigen wir die kompletten außergerichtlichen Schriftverkehr zu einem Pauschalpreis.
Diejenigen Abgemahnten, die eine Rechtsverteidigung weder selbst bewerkstelligen können noch das Geld für einen Anwalt haben, können unter Umständen Beratungshilfe beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.