








Studieren ist teuer. Auch wenn die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern keine Studiengebühren erheben, so muss doch der Lebensunterhalt finanziert werden. Ob BAföG oder nicht: das Budget ist meistens knapp bemessen. Ein Nebenjob ist daher oftmals die einzige Möglichkeit, dieses Budget etwas aufzubessern. Wer neben dem Studium arbeitet, muss eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten, vor allem hinsichtlich BAföG, Sozialversicherung und Kindergeld; insbesondere sind oftmals Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Kinderlose, unverheiratete Studenten können in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten insgesamt 4.800 € brutto verdienen, also im Schnitt 400 € im Monat, ohne dass es zu einer Anrechnung auf das BAföG kommt. Doch Vorsicht: Ihr seid in jedem Fall verpflichtet, einen Nebenjob dem BAföG-Amt mitzuteilen, und zwar bestenfalls bevor Ihr den Nebenjob aufnehmt.
Auch wenn Ihr in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert seid, könnt Ihr einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und bis zu 400 € im Monat dazuverdienen. Wenn Ihr mehr verdient, müsst Ihr Euch selbst studentisch krankenversichern.
Bezüglich des Kindergeldes gilt derzeit eine Einkommenshöchstgrenze von 8.004 € im Jahr. Doch diesbezüglich gibt es Erfreuliches zu berichten: Der Deutsche Bundestag hat nämlich ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, wonach ab dem Jahr 2012 die Einkommensüberprüfung beim Kindergeld wegfallen soll, das Kindergeld wird dann einkommensunabhängig gewährt.
Fazit:
Ein 400-Euro-Minijob während des Studiums wird Euch in der Regel keine rechtlichen Probleme bereiten. Sobald Ihr jedoch mehr als 400 € pro Monat verdienen wollt bzw. müsst, sieht die Situation schon wieder ganz anders aus. Oder was hat es z.B. mit dem Privileg des sogenannten „Werkstudenten“ auf sich?
Bevor Ihr Schwierigkeiten bekommt, lasst Euch beraten! Ansprechpartner hierfür können das Studentenwerk, Eure Hochschule aber natürlich auch der Anwalt/die Anwältin Eures Vertrauens sein.