








Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf / Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH vor. Abgemahnt wird ein illegales Tauschbörsenangebot, konkret geht es um das Album "Soldier of Love" der Künstlerin Sade.
Dieses Album soll über per filesharing zum Download angeboten worden sein.
Der dem Schreiben beigefügte Datensatz soll im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens zu dem Abgemahnten geführt haben.
Die Kanzlei Waldorf / Frommer verlangt in dem Abmahnschreiben die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein Muster einer solchen Unterlassungserklärung dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Daneben wird in dem Abmahnschreiben der Ersatz des Lizenzschadens verlangt. Schließlich wird die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten begehrt.
Zusammengenommen soll an die Kanzlei Waldorf, ein pauschalierter Betrag von 956,00 EUR gezahlt werden.
Wir empfehlen Betroffenen die Abmahnung ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Denn dann droht schlimmstenfalls die Inanspruchnahme im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Kanzlei bietet Ihnen an, eine kostenfreie erste Einschätzung abzugeben.
Reagieren Sie besonnen und nicht voreilig. Wir können erfahrungsgemäß nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Gegebenenfalls muss erwogen werden eine modifizierte, d.h. auf den konkreten Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung abzugeben.
Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten vollen Betrag. Es sollte geprüft werden, ob ein Anspruch überhaupt besteht und wenn dies der Fall sein sollte, in welcher Höhe der Anspruch auf Zahlung gerechtfertigt ist. In vielen Fällen lässt sich mit anwaltlicher Hilfe eine Reduzierung des Betrages erreichen.
Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung.