








Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf / Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH vom 11.11.2011 vor. Gegenständlich ist das Filmwerk "Die drei Musketiere".
Dieses Werk soll, so der Vorhalt in dem Abmahnschreiben, über das Tauschbörsennetzwerk bittorrent zum herunterladen angeboten worden sein. Dem Abmahnschreiben ist ein kurzer Datensatz beigefügt, welcher seitens der Firma ipoque GmbH aus Leipzig dokumentiert sein soll. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens soll die Rechteinhaberin sodann von dem Internetprovider des Abgemahnten Auskunft über dessen Identität erhalten haben.
Die Rechtsanwälte verlangen für deren Mandantin die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Muster einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben, zur Erleichterung, wie es heißt, beigefügt. Daneben wird in dem Abmahnschreiben der Ersatz des Lizenzschadens in Höhe von 450,00 EUR verlangt. Zudem wird die Erstattung der Kosten der anwaltlichen BEauftragung in Höhe von 506,00 EUR begehrt. Zusammen soll an die Kanzlei Waldorf, ein altbekannter und pauschalierter Betrag von 956,00 EUR gezahlt werden.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf / Frommer erhalten haben, empfiehlt sich eine besonnene und keinesfalls übereilte Reaktion. Die mancherorts zu findende Empfehlung, die Abmahnung einfach zu ignorieren, birgt das erhebliche Risiko einer gerichtlichen Inanspruchnahme. Die pauschale Abwertung als so genannte, unlautere Massenabmahnung kann unsererseits ebenfalls nicht ungeprüft geteilt werden. Sie sollten die gesetzten Fristen daher nicht ungenutzt verstreichen lassen und unser Angebot zur Einholung einer kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.
Nicht empfehlenswert ist es, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Denn mitunter sind diese zu weit gefasst und nicht auf den konkreten Fall zugeschnitten. Die Unterlassungserklärung ist bestenfalls nur soweit abzugeben, wie gerade nötig ist. Auch hierbei können wir Ihnen Unterstützung leisten. Die geforderte Summe in Höhe von 956,00 EUR sollte ebenso wenig vorschnell bezahlt. Auch insoweit bieten sich mitunter Möglichkeiten, die Summe erheblich zu reduzieren. Selbstverständlich sollte zuvor geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Wir empfehlen Ihnen abschließend die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung zu nutzen. Wir vertreten bundesweit.