








Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf / Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vom 05.12.2011 vor. Gegenstand derselben ist diesmal das Hörbuch „Die drei ???“ ( Folge 137).
Dieses Werk soll zu einem näher bestimmten Zeitpunkt unter einer im Schreiben explizit angegebenen IP-Adresse weltweit allen Nutzern der bekannten Internet-Tauschbörse bittorrent zum Tausch angeboten worden sein. Um dies zu belegen ist dem Abmahnschreiben ein Ermittlungsdatensatz der Firma ipoque GmbH beigefügt.
Die Kanzlei verlangt für ihre Mandantin erstens die Unterzeichnung einer beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärung, zweitens Ersatz des Lizenzschadens, welcher pauschal mit 450,00 Euro angesetzt ist und drittens Ersatz der Rechtsfolgekosten, welche sich bei außergerichtlicher Einigung ebenfalls pauschal auf 506,00 Euro belaufen. Die Gesamtforderung beläuft sich damit auf 956,00 Euro.
Sollten Sie eine Abmahnung in einem ähnlich gelagerten Fall erhalten haben, empfiehlt sich eine besonnene und nicht übereilte Reaktion. Keinesfalls ist es ratsam die gesetzten Fristen einfach verstreichen zu lassen, da sich die Kosten für Sie hierdurch drastisch erhöhen könnten. Zahlen Sie nicht vorschnell den verlangten Betrag .Vielmehr empfehlen wir Ihnen, von unserem Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch zu machen. Selbst wenn nach einer Prüfung tatsächlich ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, lassen sich die Kosten erfahrungsgemäß oft erheblich reduzieren.
Weiterhin raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist im Einzelfall vielfach zu weit gefasst. Auch dies können wir nach einer kostenlosen Ersteinschätzung beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen abschließend die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung zu nutzen. Wir vertreten bundesweit.