








Unserer Kanzlei in Rostock liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf / Frommer aus München vor. Die Münchner Kanzlei klagt im Auftrag der Universum Film GmbH gegen eine Privatperson wegen einer Urheberrechtsverletzung bezüglich des Films „Der letzte Tempelritter“.
Dieser Film soll vom Beklagten auf einer Internettauschbörse bittorrent zum Tausch angeboten worden sein. Belegen soll dies ein Ermittlungsdatensatz, erstellt von der Firma ipoque GmbH.
Um eine außergerichtliche Klärung zu erreichen verlangt die Klägerin vom Beklagten das Unterzeichnen einer beigefügten Unterlassungserklärung, den Ersatz des entstandenen Lizenzschadens und weiterhin den Ersatz der Rechtsfolgekosten. Der Lizenzschaden wird mit 450,00 EUR veranschlagt, die Rechtsfolgekosten belaufen sich auf 506,00 EUR. Insgesamt ergibt sich also eine Rechnungssumme von 956,00 EUR.
Unsere Kanzlei empfiehlt in solchen Fällen dringend, die vorliegende Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Abmahnungen werden meistens pauschalisiert erstellt und unsere Erfahrung zeigt, dass die Kosten für den Beklagten nach eingehender Prüfung des Tatbestandes oftmals deutlich gesenkt werden können. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, weil diese häufig zu weit gefasst ist.
Es ist nicht ratsam die gesetzten Fristen einfach verstreichen zu lassen, was leider in Laienforen manchmal empfohlen wird. Hierdurch werden sich die Kosten sehr wahrscheinlich drastisch erhöhen, da es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen kann.
Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, bietet unsere Kanzlei Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres individuellen Falles an. Wir vertreten bundesweit.