





Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 13.10.2011 entschieden, dass in Ausnahmefällen eine medizinische Indikation für einen vorangegangenen chirurgischen Eingriff bezüglich einer Adipositas gegeben ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine konservative Therapie ohne Aussicht auf Erflog ist und ein chirurgischer Eingriff daher nicht aufgeschoben werden kann.