





Unserer Rostocker Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nüman, Lang aus Karlsruhe vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme "Evacuate the dancefloor" von Eshuijs, Pfeifer und Reuter.
Nach dem Inhalt der Abmahnung soll das Musikwerk an einem bestimmten, benannten Tag und zu einer ebenfalls benannten Uhrzeit über den Internetanschluss des Betroffenen zum Download angeboten worden sein. Dem beigefügten Ermittlungsdatensatz ist darüber hinaus der Dateiname, der HASH-Wert, eine IP-Adresse, der Netzbetreiber, die Benutzerkennung zum genutzten Account und der mutmaßlich genutzte Filesharing-Client zu entnehmen.
Betroffenen einer solchen Abmahnung können wir nicht anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne nähere, rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Modifizierung der Unterlassungserklärung, d.h. eine Reduzierung auf den notwendigen Inhalt.
Als Erstes sollte natürlich auch überprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch der behaupteten Rechteinhaber auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht. Gern sind wir Ihnen bei der Prüfung des Anspruchs und der Modifizierung der Unterlassungserklärung behilflich.
Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung einfach ignorieren und hiermit das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung erhöhen.
Ob der geforderte Zahlbetrag im Einzelfall korrekt bemessen wurde ist ebenfalls zu prüfen, bevor eine Zahlung erfolgt. Die Kanzlei Nümann, Lang verbindet mit ihrer Abmahnung die Forderung auf Zahlung von 450,00 EUR zur pauschalen Abgeltung aller Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche. Die übereilte, ungeprüfte Bezahlung dieser Kosten können wir jedenfalls nicht empfehlen.
Gern können wir Sie bei der Prüfung der angemessenen Zahlungshöhe und bei Verhandlungen mit der Gegenseite vertreten.
Bevor ihn Kosten entstehen können Sie uns Ihre Abmahnung gern unverbindlich zusenden, wir unterbreiten Ihnen ein Angebot und skizzieren die weitere Vorgehensweise.