





Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblicher Verletzung der Verwertungsrechte an dem Musikalbum "Happiness" der Band Hurts vor.
Die Rechtsverletzung sei durch ein Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden. Der Abmahnung ist ein kurzer Datensatz beigefügt. aus dem Datensatz ergibt sich das Datum und der Zeitraum, in dem der behauptete Verstoß beobachtet worden sein soll. Auch die IP-Adresse, die im Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sein soll, ist dem Datensatz zu entnehmen.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz des Lizenzschadens und die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten begehrt. Die Gesamtforderung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 956,00 €.
Sollten Sie eine Abmahnung der oben genannten Kanzlei erhalten haben, empfiehlt es sich, die gesetzten Fristen in dem Abmahnschreiben nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Auch die vorschnelle Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist ohne die nähere Prüfung durch eine Rechtsanwaltkanzlei nicht zu empfehlen. Schließlich binden sich die Erklärenden für die kommenden 30 Jahre.
Ob der geforderte Gesamtbetrag im Einzelfall angemessen ist, sollte ebenfalls Gegenstand einer rechtlichen Beratung sein. Selbst für den Fall, dass der Vorwurf zutreffend sein sollte, besteht unter Umständen die Möglichkeit die geforderte Summe deutlich zu reduzieren.
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