





Unserer Rostocker Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nüman, Lang aus Karlsruhe vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Tonaufnahme "Monsta" von Culcha Candela.
Mit der Abmahnung ist die Forderung auf Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und auf Bezahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR verbunden.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so können wir nicht anraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne nähere, rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. In vielen Fällen empfiehlt sich vielmehr eine Modifizierung der Unterlassungserklärung, d.h. eine Reduzierung auf den notwendigen Inhalt.
Als Erstes sollte natürlich auch überprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch der behaupteten Rechteinhaber auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht. Gern sind wir Ihnen bei der Prüfung des Anspruchs und der Modifizierung der Unterlassungserklärung behilflich.
Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung einfach ignorieren und hiermit das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung erhöhen.
Ob der geforderte Zahlbetrag im Einzelfall korrekt bemessen wurde, ist ebenfalls zu prüfen. Die übereilte, ungeprüfte Bezahlung dieser Kosten können wir jedenfalls nicht empfehlen.
Gern können wir Sie bei der Prüfung der angemessenen Zahlungshöhe und bei Verhandlungen mit der Gegenseite vertreten.
Bevor ihn Kosten entstehen können Sie uns Ihre Abmahnung gern unverbindlich zusenden, wir unterbreiten Ihnen ein Angebot und skizzieren die weitere Vorgehensweise.