





Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 23. März 2011 entschieden, dass ein Arzt seinen Patienten darüber aufklären muss, dass er im Bezug auf eine bestimmte Operationsmethode noch keine Erfahrungen gesammelt hat, wenn diese Unerfahrenheit zu erhöhten Operationsrisiken führt. Er stellt aber in nicht per se einen Behandlungsfehler dar, wenn ein erfahrener Operateur eine neue, anderweitig erprobte Operationsmethode anwendet, in welcher er noch nicht so routiniert ist, wie in der ansonsten verwendeten Behandlungsmethode.