





Uns liegt ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.3.2009 vor. Das Gericht beschäftigt sich mit der Frage, ob auch Ärzte vor einer medizinischen Behandlung über die Risiken der Behandlung aufgeklärt werden müssen. Das Gericht bejaht diese Frage. Danach ist es Aufgabe des behandelnden Arztes, eine wirksame Einwilligung des Patienten in die durchzuführende Behandlung herbeizuführen. Dies gilt auch gegenüber fachlich gebildeten Patienten, wie es Ärztekollegen sind. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es auf der Hand liegt oder dem aufklärungspflichtigen Arzt bekannt ist, dass der Patient ausreichende eigene Kenntnisse über die beabsichtigte Behandlung verfügt.