





Uns liegt ein Urteil des OLG Celle vom 2.7.2007 vor. Das Urteil befasst sich mit der Frage, inwieweit vor dem legen einer Cerclage (Umschlägen und des Gebärmutterhalses bei vorzeitiger Muttermundsöffnung oder Gebärmutterhalsschwäche) über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt werden muss. Das Gericht bejahte eine umfassende Aufklärungspflicht bezüglich der der Behandlung anhaftenden Risiken und der möglichen Alternativen. Wenn der Arzt diese Aufklärungspflichten verletzt und bei Durchführung einer Cerclage eine Schwangerschaft bis zur Lebensfähigkeit des Kindes aufrecht erhalten wird und es dann zu einer Frühgeburt eines schwer behinderten Kindes kommt, so hat der durchführende Arzt den Unterhaltsschaden, den die Eltern aufgrund der Existenz ihres Kindes erleiden, zu ersetzen.