





Uns liegt ein Urteil des OLG Stuttgart vom 9.9.2008 vor. Dieses Urteil ist beachtlich, da es der Klägerin ein Schmerzensgeld über 500.000 EUR zugesprochen hat. Ausgangsfall war, dass während der Geburt das Kind aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern vor und unmittelbar nach der Geburt schwerste hypoxische Hirnschäden erlitten hatte. Dabei wurden diese Schäden als denkbar schwerste Schädigung eines Menschen eingestuft. Diese Schwere der Schädigung war für die Richter Anlass zur Verhängung des hohen Schmerzensgeldes.