





Das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts hat die Zuständigkeitsregelungen im VVG verändert. Für Versicherungsfälle ab dem 1.1.2008 gilt, dass für Klagen aus dem Versicherungsvertrag das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Dies erleichtert Verfahren gegen Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und ähnliche erheblich, da jeweils das Gericht am Wohnsitz des Klägers zuständig ist.