





Uns liegt ein Urteil des OLG Koblenz vom 14.4.2005 vor. Dabei hatte das Gericht zu entscheiden, welcher Arzt eine Risikoaufklärung des Patienten vornehmen muss und ob die Aufklärung eines vorbehandelnden Arztes für eine später vorgenommene Operation ausreicht. In dem zu entscheidenden Fall wurde der Patient auf Drängen des Hausarztes in ein Krankenhaus eingewiesen, wo eine Operation durchgeführt werden sollte. Der Krankenhausarzt hatte vor dem Eingriff keine Risikoaufklärung durchgeführt. Dem Patienten wurde unter anderem ein Blasenskatheter eingeführt. Bei dieser Einführung kam es zu einer Darmperforation an der der Patient später starb. Der Patient war in Bezug auf den Blasenkatheter unzureichend informiert. Das Risiko einer Darmperforation wurde ihm nicht mitgeteilt.
Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass der jeweils behandelnde Arzt sich nicht darauf verlassen kann, dass der vor behandelnde Arzt entsprechende Aufklärungsgespräche bereits durchgeführt hat. Dies gilt auch, wenn der vorbehandelnde Arzt auf die vom weiterbehandelnden Arzt durchgeführte Behandlung drängt.