





Wir haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft zu bearbeiten. Gegenständlich ist die unerlaubte Verbreitung des Films Killer Elite. Mit der Abmahnung fordert die Münchner Kanzlei
die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschlbetrages zur Erledigung der Angelegenheit in Höhe von 956,00 EUR. Betrag setzt sich aus Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 EUR und eine pauschalierte Schadensersatzforderung in Höhe von 450,00 EUR zusammen. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist dem Aufforderungsschreiben bereits beigefügt.
Betroffenen einer solchen Abmahnung raten wir unbedingt, die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn
dies könnte zur Folge haben, dass die Ansprüche der Universum Film GmbH auf gerichtlichem Wege, etwa durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren, durchgesetzt werden.
Hierdurch steigt Kostenrisiko nur unnötig, da eine Beilegung der gesamten Angelegenheit auch außergerichtlich und damit deutlich günstiger möglich ist. Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass ein großer Teil der behaupteten Urheberrechtsverletzungen nicht
zwangsläufig durch den Anschlussinhaber begangen worden sein müssen, so jedenfalls unsere Erfahrung. Auch dritter, sei es berechtigt oder unberechtigt, kommen als sog. "Täter" der behaupteten Handlung in Betracht.
Jedoch ist es stets der Anschlussinhaber, welcher mit der Abmahnung und den darin enthaltenen Forderungen konfrontiert wird.
Neben einer Überprüfung des tatsächlichen Geschehens raten wir Betroffenen einen Anwalt mit der rechtlichen Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen. Denn für den Fall dass der so genannten sekundären Darlegungslast nicht ausreichend Genüge getan werden kann, wird möglicherweise eine Unterlassungserklärung abzugeben sein.
Es ist darauf zu achten, Unterlassungserklärung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist unserer Auffassung nach noch immer zu weit gefasst. Auch birgt sie das Risiko einer ganz erheblichen Strafzahlung für den Fall eines nochmaligen Verstoßes.
Schließlich ist auch von einer voreiligen Bezahlung der geforderten Gesamtsumme von 956,00 EUR abzuraten. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich der geforderte Betrag in vielen Fällen ganz erheblich reduzieren lässt, wenn der konkrete Sachverhalt zum Gegenstand der Bewertung gemacht wird.
Selbstverständlich besteht eine Zahlungspflicht nicht, wenn unter keinem Gesichtspunkt ein vorwerfbares Verhalten vorlag.
Gern können Sie sich zunächst ganz unverbindlich mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Übersenden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per Fax oder in einer E-Mail. Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Kommt es zu einem Mandat, so erledigen wir die komplette außergerichtliche Angelegenheit zu einem Pauschalpreis.
Diejenigen Abgemahnten, die eine Rechtsverteidigung weder selbst bewerkstelligen können noch das Geld für einen Anwalt haben, können unter Umständen Beratungshilfe beantragen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.