





Ein Handbike, welches mit einem zuschaltbarem Elektroantrieb ausgestattet ist,kann von der Krankenversicherung erstattungsfähig sein, wenn die Erkrankung des Antragstellers dies erfordert. In dem uns vorliegenden Fall des LSG Schleswig Holstein vom 15.12.2011 wird der Antragsteller an einer Erkrankung der oberen Extremitäten. Hier stellte sich heraus, dass es zur Fortbewegung des Versicherten notwendig ist, dass dieser durch eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung des Handbikes durch einen zuschaltbaren Elektroantrieb unterstützt wird.