





Unserer Rostocker Kanzlei liegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH vor. Abgemahnt werden Werke der Künstlergruppe Culcha Cundela. Es handelt sich um die Werke „Monsta“, „Somma im Kiez“, „Berlin City Girl“, „Move it“, „Hamma“ und „Eiskalt“.
In letzter Zeit erfolgten Abmahnungen auch durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights.
Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Beträge zur Erledigung der Angelegenheiten ab 450,00 EUR pro behaupteten Verstoß.
In den uns bekannten Fällen beinhaltet die vorgefertigte Unterlassungserklärung das Versprechen für den Fall einer Zuwiderhandlung 5.100,00 EUR zu zahlen. Betroffenen könne keinesfalls dazu raten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterzeichnen. Nicht in allen Fällen ist der behauptete Anspruch gegen den Anschlussinhaber auch tatsächlich gegeben. Dies bedeutet in aller Regel für den Abgemahnten das keinerlei Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder zur Zahlung besteht.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenfreien Erstsgepräches, übersenden Sie uns Ihre Abmahnung unter Angabe Ihrer Telefonnummer oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Auch die voreilige Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages können wir keinesfalls empfehlen. Selbst für den Fall, dass der behauptete Verstoß schuldhaft über den Internetanschluss des Adressaten der Abmahnung erfolgt ist, kann unter Umständen eine deutliche Reduzierung herbeigeführt werden.