





Uns liegt ein Urteil des OLG Köln vom 26.10.2011 vor. Danach ist eine ausreichende Zeit vor der Vornahme der Wirbelsäulenoperation zur Korrektur einer Skoliose unter anderem und insbesondere über das Risiko einer Querschnittslähmung durch den die Operation ausführenden Arzt aufzuklären.
In dem entschiedenen Fall kam es bei einer solchen Korrektur-OP an der Wirbelsäule zur vorübergehenden fast vollständigen Lähmung der Beine der 13-jährigen Klägerin. Diese war zunächst auf einen Rollstuhl angewiesen und litt weiter an Harn- und Stuhlinkontinenz. Die letzteren Erkrankungen blieben auch nach Durchführung einer mehrmonatigen Krankenhausbehandlung und der Notwendigkeit einer Revisionsoperation bestehen. Dies führte auch dazu, dass die Patientin psychisch überbelastet war.
Im Ergebnis sprach das Gericht der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 EUR zu.