








Frage vom 15. 5. 2009
Mein Mann verstarb Ende 2009 und da er Schulden hinterliess,haben alle Erben ausgeschlagen.
Mein Mann und ich haben vor zwei Jahren je hälftig ein Haus im Wert von ca. 400000 Euro gekauft.
Seine Hälfte hat mir mein Mann vier Wochen vor seinem Tod notariell geschenkt und hat sich lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Es gibt nun zwei private Darlehensgeber mit Privatverträgen über je 100000 bzw 150000 Euro, die nun, da kein Erbe da ist, versuchen, an unser bzw. mein Haus zu kommen mit dem Argument, die Haushälfte meines Mannes sei dem Erbe entzogen worden.
Es gibt noch eine Immobilie, die an den Staat fällt und einen Gewinn von 100000 Euro nach Abzug der Hypothekenschulden bringen könnte
Wie ist die Rechtslage ?
Antwort von Rechtsanwalt Drewelow:
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Wenn kein Erbe vorhanden ist - da alle gesetzlichen Erben Ihr Erbrecht ausgeschlagen haben - erbt der Fiskus gem. § 1936 BGB.
Gegen diesen sind sodann von den privaten Darlehensnehmern die Ansprüche geltend zu machen.
Hier könnte zunächst die Befriedigung aus der von Ihnen genannten Immobilie erlangt werden. Aber auch der restliche Teil an Schulden geht auf den Fiskus über, denn mit dem Eintritt des Erbfalls tritt der Erbe in sämtliche Rechtspositionen des Verstorbenen ein, § 1922 BGB.
Sie hingegen müssen sich keine Sorgen machen.
Zwar gibt es sogenannte Ergänzungsansprüche gegen Beschenkte, welche bis zu 10 Jahre nach der Schenkung geltend gemacht werden können.
Diese Ansprüche können aber nur von Pflichtteilsberechtigten (Erben erster Ordnung, wie Kinder etc.) gem. § 2325 BGB geltend gemacht werden.
Diese könnten sich an den Beschenkten wenden, wenn Ihr Pflichtteil durch die Schenkung geschmälert wäre.
Da aber nicht davon auszugehen ist, dass die privaten Darlehensgeber Pflichtteilsberechtigte sind, steht diesen dieser Anspruch (welcher auch der einzige Anspruch gegen Beschenkte ist) nicht zu.
Ihre Haushälfte ist demnach sicher.
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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Mathias Drewelow
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