








Frage vom 10. 8. 2009
Für die Elterngeldberechnung wurde das Einkommen der letzten 12Monate angesetzt.Der letzte Monat bestand aus Kurzarbeitergeld und einem Zuschuß des Arbeitgebers.Hier wurde nur der Zuschuß angerechnet, das Kurzarbeitergeld wurde nicht berücksichtigt, da es eine Steuerfreie Zahlung ist.Ist das korrekt?
Antwort von RA Drewelow:
Gem. § 2 Abs. 1. BEEG ist für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen aus der Erwerbstätigkeit relevant. Dabei ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit in Ansatz zu bringen.
Kurzarbeitergeld jedoch, ist eine Sozialleistung - sie ist steuerfrei i. S. des EInkommenssteuergesetzes - und wird daher nicht hinzugerechnet.
Insofern ist die bei Ihnen vorgenommene Berechnung zumindest in dieser Frage nicht zu beanstanden.
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