








Frage vom 05.01.2011
hallo,
ich habe mal eine Frage wegen meinen Schulden.
Ich habe eine menge Schulden...
Habe Angst mich umzumelden wegen den gerichtsvollziehern, eine Eidesstattliche Versicherung habe ich schon abgelegt wegen Mietschulden.
Ich würde gerne nächste Woche in die türkei für 2 Wochen fliegen (Urlaub).
wenn ein Haftbefehl wegen Schulden gegen mich vorliegt, kann ich am Flughafen festgenommen werden? Wie kann ich dies vermeiden?
Antwort von Rechtsanwalt Ziegler:
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Der zivilrechtliche Haftbefehl nach §§ 899 ff ZPO ist von einem strafrechtlichen Haftbefehl zu unterscheiden. Die Polizeibehörden haben auch nicht per se Kenntnis von dem zivilrechtlichen Haftbefehl um den es hier gehen dürfte.
Die Gefahr einer Verhaftung am Flughafen ist damit ungleich geringer. Dennoch ist ja nicht auszuschließen, dass der Gerichtsvollzieher von Ihrem Vorhaben Kenntnis erlangt hat. Dann wäre er auch am Flughafen gem. § 909 ZPO zur Verhaftung befugt.
Hierzu könnte er sich theoretisch auch der Hilfe polizeilicher Vollzugsorgane bedienen, vgl. § 758 Abs. 3 ZPO.
Vermeiden können Sie die Verhaftung am sichersten, indem Sie der Aufforderung zur Abgabe der EV nachkommen oder die Schulden begleichen. Ansonsten werden Sie leider mit dem Risiko leben müssen.
Im Hinblick auf die Ausführungen zu Ihren Schulden möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass die Nichtzahlung der hier ausgelobten Gebühren einen Straftatbestand darstellen kann, so dass in einem solchen Fall an Urlaub gar nicht mehr zu denken sein dürfte.