• Anwalt Rostock Arbeitsrecht
  • Anwalt Rostock Erbrecht
  • Anwalt Rostock Familienrecht
  • Anwalt Rostock Gesellschaftsrecht
  • Anwalt Rostock Medizinrecht
  • Anwalt Rostock Mietrecht
  • Anwalt Rostock Sozialrecht
  • Anwalt Rostock Strafverteidigung
  • Anwalt Rostock Verkehrsrecht
Meistgesuchte Begriffe

Die Scheidung

Eine Scheidung muss nicht immer kompliziert sein.

In den meisten Fällen ist lediglich ein einziger mündlicher Termin vor dem Familiengericht notwendig. Dieser eine Termin und das persönliche Erscheinen beider Ehegatten zu diesem Termin ist allerdings unumgänglich.

Vor dem Scheidungstermin können und müssen die meisten Dinge schon von den Parteien oder Ihren Anwälten geklärt sein.

Hierzu gehören zwingend die Verhältnisse an der letzten gemeinsamen Ehewohnung und die etwaige Abklärungen der Verteilung des Sorgerechts, wenn Kinder vorhanden sind.

Besteht der Scheidungswunsch so muss in den meisten Fällen, wenn nicht dringende Gründe ein Zuwarten unzumutbar machen, ein Jahr lang eine Trennung der Eheleute "von Tisch und Bett" vorliegen. Hiernach geht die Rechtsordnung davon aus, dass die Ehe nicht zu retten ist, wenn beide Ehegatten im Termin äußern, dass die Ehe zerrüttet ist. Besonderer Beratungsbedarf besteht, wenn die Eheleute dieses Jahr noch in der selben Wohnung verweilen. Hier sollte bereits vor Ablauf des Jahres der Weg zum Anwalt eingeschlagen werden um nicht später vom Familienrichter zu hören, dass der Scheidungsantrag zurückgewiesen wird.

Um sich scheiden zu lassen, müssen die Eheleute grundsätzlich beide einen Rechtsbeistand haben.

Die Scheidung kann jedoch auch nur mit einem Anwalt vollzogen werden, wenn im Scheidungsverfahren der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen zu braucht. 

Dies funktioniert unter anderem dann nicht, wenn dieser Ehegatte auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten soll.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken einer Scheidung auseinandersetzen, so kontaktieren Sie uns unverbindlich.

____

Ihr Ansprechpartner:

LebenslaufRechtsanwalt LL. M.
Mathias Drewelow

Telefon: 0381/25296970
Fax: 0381/25296971
eMail: drewelow[ät]mv-recht.de
Web: Lebenslauf

Der kurze Weg zum Anwalt

 

Betreff:*  
Name:*  
E-Mail:*  
Dokument:?  
Nachricht:*  
   

Fragen und Antworten: Familienrecht

Kann meine volljährige Tochter Ihren Nachnamen ändern lassen und meinen Namen annehmen?

darf das Jugendamt weiter pfänden wenn das Kind 18 Jahre alt ist?

Ist die Belastung mit einem Leibgeding/ einer Alterslast beim Zugewinn dem Anfangsvermögen hinzu zu rechnen?

Kann ich ohne Mitwirkung des Vaters den Nachnamen meines Kindes in meinen neuen Familiennamen ändern lassen?

Ist Trennungsunterhalt das gleiche wie nachehelicher Unterhalt?

Habe ich Anspruch auf Unterhalt während des Masterstudiums? Wie ist es, wenn ich eine Pause zwischen Bachelor und Master mache?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Vaterschaft anzufechten?

Wird Kurzarbeitergeld bei der Elterngeldberechnung mit einbezogen?

Kann ich persönliche Gegenstände des Unterhaltsschuldners verwerten, um daraus den Unterhalt zu bestreiten?

Vermindert sich mein Vermögem im Rahmen des Zugewinnausgleiches, wenn ich meinem Bruder Geld zuwende?

Nachrichten: Familienrecht

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn aufgrund Kindererziehung in der Ehe Ausbildung abgebrochen wurde

Vereinbarungen über lebenslangen Ehegattenunterhalt können geändert werden

Zur Ehegatten - Unterhaltsberechnung bei zweiter Ehe

Unterhaltstitel vom Jugendamt bindet Verpflichteten auch dann, wenn der dort festgelegte Betrag zur Unterschreitung des Selbstbehalts führt

Als Maßnahahme gegen eine Umgangsvereitelung durch die Mutter darf nur die mildeste zur Verfügung stehende Maßnahme gewählt werden.

Als Maßnahahme gegen eine Umgangsvereitelung durch die Mutter darf nur die mildeste zur Verfügung stehende Maßnahme gewählt werden.

Verwendung des Familiennamens eines Elternteiles als dritten Vornamen eines Kindes ist zulässig

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Betreuung des Kindes im Ausland

Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten unterliegen auch weiterhin dem Zugewinnausgleich

Scheidung und Wirksamkeit einer in Vietnam geschlossenen Ehe