








Frage vom 14. 10. 2010
DARF EIN DENTALLABOR EINE EMPFEHLUNG FÜR EINE BESTIMMTE ZAHNARZTPRAXIS AUSSPRECHEN?
Antwort von RA Drewelow
Ein Dentallabor als rein privatrechtlich organisiertes Unternehmen unterliegt zunächst keinen verwaltungsrechtlichen Restriktionen, die es gebieten würden neutral zu sein und alle Zahnärzte gleich zu behandeln.
Insofern bestünde hier auch keine Gefahr etwa in den Bereich der strafrechtlichen Begünstigungsparagraphen gem. §§ 331 StGB ff. zu gelangen.
Zudem stellt eine reine Empfehlung eines bestimmten Zahnarztes keine medizinische Beratung dar.
Es handelt sich bei einem Detallabor um ein der handwerklichen Innung unterliegendes Unternehmen. Insofern kann auch aus besonderen heilberuflichen Vorschriften kein Verbot einer bestimmten Empfehlung hergeleitet werden.
Mithin: es gibt keine Pflicht zur Neutralität für ein zahntechnisches Labor - Empfehlungen eines bestimmten Zahnarztes sind möglich.