








Frage vom 11. 1. 2011
Ist es erlaubt einen Stadtnamen als Firma zu verwenden. Beispiel: Parkservice München oder Parkservice Bayern?
Antwort von RA Drewelow
Die Frage der Zulässigkeit richtet sich insbesondere nach §18 Abs. 2 HGB.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob eine entsprechende Bezeichnung nicht eventuell irreführend ist, weil die angesprochenen Verkehrskreise über geschäftliche Verhältnisse getäuscht werden könnten.
So würde, um ein Extrembeispiel zu nennen, eine Irreführung angenommen werden, wenn ein Unternehmen sich „Parkplatzservice Deutschland" nennt, obwohl es lediglich einen Parkplatz mit 8 Stellflächen an nur einem Standort betreut.
Zudem wurde noch in den achziger Jahren die Auffassung vertreten, dass die Aufnahme einer geografischen Bezeichnung in einen Firmennamen auch eine Aussage darüber enthalte, dass diese Aussage der tasächlichen Größe oder der Marktstellung des Unternehmens entspreche.
Dies ist heute nicht mehr so.
Heute werden geografische Bezeichnungen grundsätzlich nur als Hinweis auf den Sitz oder das Hauptbetätigungsgebiet der Firma verstanden. (so zu finden in: NJW-RR 2001, NJW-RR Jahr 2001 Seite 755)
Denn informierte Durchschnittsverbraucher (der als Maßstab anzusehen ist) verbindet mit einer solchen Bezeichnung nicht die Vorstellung, ein Unternehmen mit dem Namen der Stadt oder dem Bundesland im Namen, sei das einzige Unternehmen dieser Art in der Region.
Auch für den Firmennamen eines Tierschutzvereines, der den Gebietszusatz „Rheinland" aufwies, nahm das LG Mönchengladbach in seinem Beschluss vom 07.04.2009 - 5 T 96/09 nicht an, „dass der Tierschutzverein in der Region Rheinland eine besondere Größe ausweisen müsste oder eine führende Rolle spiele müsste oder durch besondere Leistungen hervortreten müsste.
Nach § 18 Abs. II HGB müsste die Bezeichnung zumindest dem sogenannten Wahrheitsgebot entsprechen. Danach muss die Bezeichnung des Firmennamens auch der Wirklichkeit entsprechen. Der Parkservice München sollte also tatsächlich in Münschen tätig sein.
Es lässt sich daher zusammenfassen, dass der Name einer Firma das Unternehmen in der Weise beschreiben sollte, dass es die Herkunft und den Wirkungsbereich eines Unternehmens beschreiben sollte.
Das Verbot der Irreführung ist aber nicht so zu verstehen, dass es sich bei dem Unternehmen um das führende oder auch nur eines der führenden dieser Branche handeln muss.
Wenn die vorgenannten Kriterien beachtet werden, dann ist es möglich den Stadtnamen oder den Namen einer Region in den Firmennamen mit aufzunehmen.