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Kann ich gegen die Erhöhung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung etwas tun?

Frage vom 26. 11. 2010


Ich bin seit 16 Jahren in der DKV versichert. Mein Einrittsbeitrag war 1994 122,60 DM monatlich. Über meine Mitgliedschaft hat sich bei mir eine chronische Niereninsuffienz eingestellt, die ausschließt, dass ich mir einen neuen Vertragspartner suchen kann. Außerdem habe ich damals einen Basistarif abgeschlossen, der sich über die Zeit für die Versicherung als sehr teuer herausgestellt haben muss, was die Gesellschaft damit zum Ausdruck bringt, dass sie mir regelmäßig nahe legt in einen anderen Tarif zu wechseln, was ich bisher abgelehnt habe, um Lesitunsgkürzungen auszuschließen. Nun habe ich jährlich mit Tariferhöhungen zu kämpfen, die langsam das Erträgliche übersteigen. Neben Pflegeversicherung und Reserverückstellungen, die in Abständen erhöht werden, ist auch der Tarif für die eigentlichen Krankenversicherung im Durchschnitt jährlich um 31,00 € gestiegen. Muss ich diese Erhöhungen akzeptieren und hinnehmen oder gibt es rechtliche Möglichkeiten die Beitraganpassungen moderat zu halten. Zum Jahreswechsel zum 01.01.2011 gab es die bisher höchste Steigerung um 52,24 €, wobei die letzte Anpassung zum Anfang 2010 auch schon 50,43 € betrug. Wenn ich das hochrechne, kann ich mir einen Beitrag als Rentner nicht mehr leisten. Was kann ich tun?


Antwort von RA Drewelow


Die Beitragskalkulation in der privaten Krnakenversicherung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen versicherungstechnischen Äquivalenzprinzips.
Das heisst, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit die Summe der erwarteten Prämienzahlungen eines Versicherungsvertrages der Summe der durch Sie erwarteten Krankheitskosten entspricht.
Diese Prognose erfolgte auf der Grundlage einer vorvertraglichen Gesundheitsprüfung und der von Ihnen hierzu gemachten Angaben zum Gesundheitszustand.
Anpassungen während der Laufzeit des Vertrages aufgrund von gesundheitlichen Veränderungen bei Ihnen sind nicht vorgesehen.
Insofern stellen die Leistungen einen mittleren Kostenverlauf dar.
Grundlage ist die Kalkulationsverordnung.
Dort sind sodann die verschiedenen Faktoren aufgestellt, die die Berechnung beeinflussen.
Im wesentlichen sind dies die sog. Kopfschäden, der Rechnungszins, die Ausscheideordnung (Sterblichkeit und Storno), Sicherheitszuschlag, weitere Zuschläge zur Deckung von Abschluss-, Verwaltungs- und Regulierungskosten und und einige weitere Faktoren.
Die Kostensteigerimg in Ihrem Vertrag hat also nur den Grund, das Ihr Versicherer bemerkt, dass seine Kalkulation für die zugrunde liegenden erwarteten Krankheitskosten nicht ausreicht um die tatsächlichen Leistungszahlungen zu decken.
Sodann ist er nach der Kalkuöationsverordnung verpflichtet, die periodisch zu leistende Prämienhöhe an den tatsächlichen Risikoverlauf anzupassen.
Dabei ist die einem individuellen Vertrag zuzurechnende Kostensteigerung unabhängig vom zwischenzeitlich erreichten Gesundheitsstand des Versicherten.
Das bedeutet, dass die Kostensteigerng mit Ihrer Niereninsuffizienz nichts zu tun hat, sondern nur der falschen Kalkulation Ihres Versicherers geschuldet ist.
Gegen die Neukalkulaion und die damit verbundene Beitragssteigerung kann man sich nicht wehren, außer dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Nun befinden Sie sich allerdings im Basistarif.
Dort sind in der Regel viele Versicherte mit Vorerkrankungen vorhanden, die hohe Leistungen benötigen.
Somit steigen aufgrund des Poolausgleiches zuerst die Beiträge der Versicherten in diesem Tarif.
Jedoch ist die Beitragssteigerung gesetzlich begrenzt durch die sogenannte Beitragskappung auf den Höchstsatz der gesetzlich Krankenversicherten.
Insofern kann der Beitrag bei Ihnen nicht ins unendliche steigen.

____

Ihr Ansprechpartner:

LebenslaufRechtsanwalt LL. M.
Mathias Drewelow

Telefon: 0381/25296970
Fax: 0381/25296971
eMail: drewelow[ät]mv-recht.de
Web: Lebenslauf

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