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Welche Positionen kann ich bei einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung abrechnen?

Frage vom 2. 11. 2010


Nach einem unverschuldeten Unfall an meinem Audi A 6 Baujahr 1999 erhielt ich von einem von mir gewählten technischen Sachverständigen ein Gutachten.
Gesamtsumme ohne MwSt 2.563,56 € MwSt 487,08 € Schaden
3.290,00 €
Bei fiktiver abrechnung - weil verkauf ansteht - erwartete ich 2.563.56 €.
Die Versicherung überweist 1867,01 €. Differenz ist 696,55 €.
Die Versicherung aus Hannover stellt fest, dass das Fahrzeug gleichwertig
aber günstiger repariert werden kann.
Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung 150 euro - sie hat mir die Wahl eines Anwalts genehmigt. Ohne Prozesszusage.
Habe ich eine Chance die Differenz durch ein Anwaltsschreiben zu erhalten?


Antwort von RA Drewelow


Die Frage der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachten-Basis ist an dieser Stelle umstritten.
Zum einen gibt es Urteile, nach denen der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, stets bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen kann. So entschieden vom BGH Urteil vom 29. 4. 2003 - VI ZR 398/02 „Porsche-Urteil".
Andererseits werden teilweise von diesem Grundsatz Ausnahmen bei Reparaturen von Autos gemacht, welche älter als drei Jahre sind.
Bei diesen sei eine Schadensberechnung nach Stundensätzen der jeweiligen Fachwerkstatt nur dann vorzunehmen, wenn das KFZ permanent in einer Fachwerkstatt gewartet und auch repariert wurde. Ein entsprechender Nachweis wäre durch ein Scheckhaft zu führen.
Ist diese permanente Fachwerkstatt-Betreuung nicht nachweisbar, so kann es bei der Einforderung des noch ausstehenden Betrages Probleme geben, so LG Potsdam NJW 2008, 1392.
Es lassen sich auch andere Auffassungen zu Hilfe nehmen, nach denen auch bei älteren Fahrzeugen ohne Fachwerkstatt-Scheckheft der Schaden auf Fachwerkstatt-Basis reguliert werden kann.
Wenn Sie also nach den Chancen der Beitreibung durch einen Anwalt fragen, so kann ich Ihnen nur dazu raten den Restbetrag einzufordern.
Trotz eines gewissen Risikos stehen die Chancen stehen die Chancen zumindest 50:50 wobei Ihr Verfahrensrisiko bei der Höhe des Streitwertes überschaubar ist.

____

Ihr Ansprechpartner:

LebenslaufRechtsanwalt LL. M.
Mathias Drewelow

Telefon: 0381/25296970
Fax: 0381/25296971
eMail: drewelow[ät]mv-recht.de
Web: Lebenslauf

Der kurze Weg zum Anwalt

 

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