





Die Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gehören ebenso zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei.
Unseren Mandanten sind wir rechtswahrender Beistand und die erste Informationsquelle über die erhobenen Vorwürfe, weil der Mandant meist nicht berechtigt ist, Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Verwaltungsakte zu nehmen.
Im Strafrecht gibt es keine gleichen oder vergleichenbaren Fälle, daher ist es für den Strafverteidiger wichtigste Aufgabe die stets vorhandenen Besonderheiten des Einzelfalles zu erkennen und dem Gericht nahe zu bringen. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne und sind uns unserer Aufgabe als Beistand des Beschuldigten bewußt.
Es empfliehlt sich, bei Zweifeln am erhobenen Vorwurf, keinerlei Einlassungen zur Sache zu machen, sondern umgehend einen Anwalt zu beauftragen.
Rufen Sie uns hierzu unverbindlich an oder nutzen Sie unsere Online-Anfrage!
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