



Das Familienrecht umfaßt neben dem Eherecht, das Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu Ihren Eltern, Unterhaltsansprüche, das Recht der Adoption, der Pflegschaft, der Betreuung und der Vormundschaft.
In vielen dieser Verfahren herrscht Anwaltszwang, sodass eine anwaltliche Beauftragung unerlässlich ist.
Wir garantieren Ihnen eine praxis- und lösungsorientierte Beratung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Dieses Referat betreut Rechtsanwalt Mathias Drewelow.