








Die wesentliche Aufgabe des Erbrechts besteht darin, die Weitergabe des Vermögens des Erblasssers an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten und nahe Verwandte zu regeln.
Schon zu Lebzeiten ist eine interessengerechte Vorsorge für den Erbfall empfehlenswert, um gerade den besonderen Beziehungen der Familieneinheit gerecht zu werden.
Diesbezüglich ist das Erforschen des Willens des Erblassers zentrale Pflicht des beratend tätig werdenden Anwaltes.
Testamentarische Regelungen zu treffen, durch die eine Person im Erbfall, entgegen der gesetzlichen Erbfolge, berücksichtigt werden soll kann sich schwierig gestalten. Zumal die sogenannte Testierfreiheit durch vielerlei gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Hier bedarf die Umsetzung des Willens des Erblassers der Mithilfe eines Fachmannes.
Rechtsanwalt Mathias Drewelow steht Ihnen in diesem sensiblen und emotional geprägten Rechtsgebiet zur Seite und betreut dieses Referat.