





Die Rechtsprechung fordert von einem Arzt, dass er den Patienten behandlungsfehlerfrei behandelt. Dies bedeutet, dass die Behandlungen entsprechend des zum Behandlungszeitpunkt vorherrschenden Stand der medizinischen Wissenschaft durchführt werden müssen. Damit einher geht, dass die Behandlung nicht entgegen gesicherter medizinischer Erkenntnisse durchgeführt werden darf. Jene Erkenntnisse sind nicht nur solche, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitigen ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Es zählen dazu auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.