





Sie suchen Hilfe und Informationen bei Behandlungsfehlern oder Auseinandersetzungen mit Ihrer Krankenversicherung?
Dann sind Sie hier richtig.
Rechtsanwalt Mathias Drewelow, LL.M. steht Ihnen mit seiner zweijährigen Zusatzausbildung und der Qualifizierung als Master of medical law in diesem Referat zur Seite.
Ich vertrete Sie bei Fragen von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern und bei Hygieneversagen in Krankenhäusern.
Ebenfalls stehe ich Versicherten bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Verfügung.
Ärzte und Psychotherapeuten werden von mir bei Fragen der Honorarverteilung, der innergesellschaftlichen Verteilung, in Zulassungsfragen und Fragen der Praxisweitergabe betreut.
Die Vertretung im Medizinrecht erfordert spezifisches Wissen, welches nur spezialisierte Rechtsanwälte inne haben. Zur Erweiterung des Kompetenzbereiches bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Eventuell sind Ihre Fragen von mir schon unter den unten stehenden Fragen, Antworten und aktuellen Entscheidungen zum Medizinrecht beantwortet oder behandelt worden. Wenn nicht, so scheuen Sie sich nicht, mich unter folgender Rufnummer anzurufen:
0381 252 969 70
Eine erste telefonische Anfrage verursacht bei mir noch keine Kosten.