








In diesem Referat geht es einerseits um klassische Fälle von Behandlungsfehlern, aber auch um Fälle der fehlenden oder fehlerhaften Aufklärung von Patienten.
Ebenfalls stehen wir Patienten bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen zur Verfügung.
Ärzte und Psychotherapeuten werden von uns bei Fragen der Honorarverteilung, in Zulassungsfragen und Fragen der Praxisweitergabe betreut.
Die Vertretung im Medizinrecht erfordert spezifisches Wissen, welches nur spezialisierte Rechtsanwälte inne haben. Rechtsanwalt Drewelow steht Ihnen mit seiner zweijährigen Zusatzausbildung und dem Abschluss als Master of Medical Law in diesem Referat kompetent zur Seite.
