








Mit einem Bestand von über 55 Mio. KFZ in Deutschland und einer jährlichen Neuzulassung von ca. 3 Mio. Fahrzeugen begründet dieses Rechtsgebiet eine zentrale Bedeutung in der anwaltlichen Tätigkeit.
Durch die Dichte des Verkehrs und der daraus erforderlichen Vielzahl von Regelungen sind Rechtsverstöße, Sach- und leider auch schwerwiegende Personenschäden an der Tagesordnung.
Daher ist eine rechtliche Beratung auf Grund begangener Verkehrsverstöße oder auch einfach der zufälligen Verwicklung in einen Verkehrsunfall, sei es mit strafrechtlicher, bußgeldrechtlicher und/oder verkehrsverwaltungsrechtlicher Konsequenz unerläßlich. Dies gilt auch hinsichtlich einer möglichen zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalles. Auch in diesem Bereich sind wir auf Grund unserer Erfahrung und unseres Fachwissens ein zuverlässiger Partner und vermögen auch als akzeptierter Gesprächspartner der Versicherungen und der übrigen Unternehmen im Verkehrswesen überzeugen.
Die Problematiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr spielen sodann mitunter auch im Strafrecht eine Rolle. Einschlägige Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Drewelow sind zu diesem Thema auf unseren Seiten zu finden.