





Es ist kein Trost, wenn man die Fahrprüfung nicht bestanden und die damit einhergehenden, nicht unerheblichen Kosten erst einmal in den Sand gesetzt hat. Allerdings sind auch Fahrschullehrer nicht unfehlbar, Fahrschullehrerprüflinge schon gar nicht. Im schlimmsten Fall hat es sich mit der Karriere als Fahrlehrer denn auch schon wieder erledigt, wenn man wiederholt durch die Fahrlehrerprüfung fällt.
Nach einem am 17.01.2013 veröffentlichten Urteil des OVG Lüneburg (7 LB 115/11) konnte der Fahrlehrerprüfling jedoch aufatmen. Denn das Gericht stellte fest, dass eine weitere Wiederholung der Fahrlehrerprüfung ausnahmsweise dann möglich sein soll, wenn die Mitglieder des Prüfungsausschusses ordnungsgemäß berufen worden sind.
Bei Fragen zum Prüfungsrecht, sei es als Fahrschul- oder Fahrschullehrerprüfling, stehen wir Ihnen im Bedarfsfall gern zur Seite.