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Unsere Mandantschaft erhielt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch deren beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblicher Verletzung der Verwertungsrechte an dem Film Colombiana.
Die Rechtsverletzung, welche über das bittorrent - System begangen worden sein soll, sei durch die Firma ipoque GmbH festgestellt und protokolliert worden. Der Abmahnung ist ein kurzer Datensatz beigefügt.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz des Lizenzschadens und die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten begehrt. Die Gesamtforderung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 956,00 €. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bei.
Sollten Sie eine Abmahnung für den Film Resident Evil erhalten haben, empfiehlt es sich, die gesetzten Fristen in dem Abmahnschreiben nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Die Abmahnung muss ernst genommen werden, da die Inanspruchnahme im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens droht.
Aber auch die vorschnelle Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist ohne die nähere Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei nicht zu empfehlen. Ob der geforderte Gesamtbetrag in ihrem konkreten Fall angemessen ist, sollte ebenfalls Gegenstand einer rechtlichen Beratung sein. Denn selbst für den Fall, dass der Vorwurf zutreffend sein sollte, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die geforderte Summe deutlich zu reduzieren.
Nutzen Sie unsere unten stehenden Kontaktwege und die kostenfrei Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei. Übersenden Sie uns die Abmahnung - wir nehmen binnen kürzester Zeit Kontakt mit Ihnen auf.
Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblicher Verletzung der Verwertungsrechte an dem Film Colombiana vor.
Die Rechtsverletzung sei durch ein Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden. Der Abmahnung ist ein kurzer Datensatz beigefügt. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz des Lizenzschadens und die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten begehrt. Die Gesamtforderung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 956,00 €.
Sollten Sie eine Abmahnung der oben genannten Kanzlei erhalten haben, empfiehlt es sich, die gesetzten Fristen in dem Abmahnschreiben nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Auch die vorschnelle Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist ohne die nähere Prüfung durch eine Rechtsanwaltkanzlei nicht zu empfehlen. Ob der geforderte Gesamtbetrag im Einzelfall angemessen ist, sollte ebenfalls Gegenstand einer rechtlichen Beratung sein. Selbst für den Fall, dass der Vorwurf zutreffend sein sollte, besteht unter Umständen die Möglichkeit die geforderte Summe deutlich zu reduzieren.
Nutzen Sie unsere unten stehenden Kontaktwege. Übersenden Sie uns die Abmahnung - wir nehmen binnen kürzester Zeit Kontakt mit Ihnen auf.
Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 25. 1. 2012. Dabei hatte ein Zahnarzt auf zeitliche Begrenzung seiner Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt geklagt. Dieser wurde durch notariellen Ehevertrag 1996 lebenslänglich auf eine bestimmt Höhe festgelegt. Dies entsprach auch in etwa der damaligen gesetzlichen Ausgestaltung des Rechts des Ehegattenunterhaltes. 2008 wurde das Unterhaltsrecht grundlegend geändert. Nunmehr wurde unter anderen gesetzlich festgelegt, dass festgelegter Unterhalt herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden kann, wenn dies gerecht ist. Eine solche Regel gab es zuvor nicht. Der Kläger wollte nun den lebenslangen Unterhalt für seine Ex-Frau begrenzen und er bekam Recht: Wo der BGH einst noch vertrat, eine einmal getroffene Regel dürfe nicht geändert werden, sieht er dies nun anders. Grund dafür ist die geänderte Rechtslage. Zwar handelten die Eheleute einen Ehevertrag aus und in Verträgen kann zwar eigentlich geregelt werden, was die Parteien wünschen - die Parteien mussten sich aber auch an das geltende Recht halten und konnten den Anspruch nicht begrenzen. Nun - da die gesetzlichen Vorgaben sich geändert hatten, war die Grundlage ihrer Einigung - das alte Recht - weggefallen. Aus diesem Grund bewilligte das Gericht dem Kläger die begehrte Abänderung der Unterhaltsvereinbarung.